Förderung für Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Seit dem 01.01.2020 gibt es die Forschungszulage für Unternehmen. Die Forschungszulage steht Unternehmen zu, die selbst Forschung und Entwicklung betreiben oder diese beauftragen.
Die Förderung beträgt 25% der nachgewiesenen internen Personalkosten oder bei Auftragsforschung 15% der Kosten der in Auftrag gegebenen Forschung und Entwicklung.
Der Antrag erfolgt über ein zweistufiges Antrags- und Genehmigungsverfahren. Letztlich ausgezahlt wird die Forschungszulage indirekt durch Verrechnung mit Einkommen- oder Körperschaftssteuer, die sich dann verringert oder bei einem Überhang ausgezahlt wird.
Unser Angebot an sie
Wir prüfen für Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Forschungszulage erfüllen und übernehmen für Sie den gesamten Prozess der Antragsstellung.
Fragen zur Forschungszulage
Wir möchten Ihnen hier Antworten auf drängende und häufige Fragen zur Forschungszulage geben. Bitte beachten Sie: Dieses Angebot stellt keine Rechtsberatung dar.
25% der mit der Forschung und Entwicklung verbundenen Personalkosten
15% des Entgelts mit Forschung und Entwicklung verbundenen Forschungsaufträge an Dritte
Einzel- und Mitunternehmer, die keinen festen Arbeitslohn haben, sind bei der Forschungszulage auch antragsberechtigt: diese dürfen für jede nachgewiesene Arbeitsstunde 40 Euro ansetzen. Davon werden 25% gefördert.
Die dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Arbeitslöhne für Arbeitnehmer sind die Basis. Hinzu kommen die Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung nach §3 Nr. 62 EStG.
Zu den Ausgaben für die Zukunftssicherung gehören u. a. die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen wie Erfolgsprämien können dabei ebenfalls angerechnet werden.
Es sind also die Personalkosten mit Sozialabgaben gemeint.
Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.
Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
Sie erhalten die steuerliche Forschungsförderung in Form einer Steuerrückzahlung.
Anders als bei der klassischen, direkten Projektförderung besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung. Auch Unternehmen, die keine Gewinn erzielen wie zum Beispiel Startups können die Zulage beantragen.
Der Antrag läuft über einen zweistufiger Prozess:
1. Stellen des technischen Projektantrags bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Enthalten sein müssen alle kaufmännischen Daten, eine grobe Kostenkalkulation und eine Beschreibung des Vorhabens.
Wichtige Punkte bei der durchgeführten Forschung ist, dass diese neuartig, schöpferisch, systematisch, mit ungewissem Endergebnis, übertragbar und reproduzierbar ist. Dabei sollen klare definierte Zwischenziele geetzt und Arbeitspläne
und eine Ressourcenplanung dargestellt werden.
2. Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt:
IWenn das Projekt durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage als förderfähig beurteilt wird, kann die Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden. Dabei sind Projektkosten zu ermitteln und jährlich geltend zu machen.
Pro Unternehmen und Jahr max. 4 Millionen Euro Bemessungsgrundlage (auch bei Verbund von Unternehmen) und damit insgesamt maximal 1 Million Euro bei Eigenforschung (Fördersatz 25%) bzw. 600.000 Euro bei Auftragsforschung (Fördersatz
15%).
Der Antrag auf Förderung ist jährlich möglich. Das Projekt darf allerdings nicht vor dem 01.01.2020 gestartet sein.
Genehmigungsdauer
Für die Bescheinigung sollten drei Monate einkalkuliert werden, gibt es mehrere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, können mit einem Bescheinigungsantrag auch gleich mehrere Vorhaben eingereicht werden.
Es bestehen gute Erfolgsaussichten bei umfassender Darstellung der Projekte. Genau hier setzen wir an: wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Fördermitteln und Projektplänen. Wir fertigen mit Ihnen zusammen die Anträge.
Zu beachten ist, ob bereits andere Förderungen beansprucht werden und ob diese mit der Forschungszulage kollidieren (Beispiel de-minimis). Unternehmen in Schwierigkeiten können die Forschungszulage nicht beantragen.
Dies erfolgt mit dem Steuerbescheid für das zu fördernde Geschäftsjahr: Die Einkommen- /Körperschaftsteuer wird entweder durch die Zulage verringert oder sogar eine Steuerrückzahlung überwiesen.
Die Forschungszulage kann schneller in Anspruch genommen werden. Allerdings fördert die F&E-Förderung mehr als nur die Personalkosten.
Wann sich welches Förderprogramm besser eignet, muss abgewogen werden. Höhere Fördersummen erfordern unter Umständen eine langfristigere und detailliertere Planung. Zudem gelten viele Fördermittel auch als außerordentliche Erträge, die am Ende wieder versteuert werden müssen.
Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums unter:
Was kostet die Beantragung der forschungszulage?
Für unsere Dienstleistungen berechnen wir ein Honorar gemäß Gebührenordnung der Steuerberater. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der erwarteten Höhe der Forschungszulage. Daher können wir Ihnen unser Honorar erst mitteilen, nachdem wir uns zu Projekt und den Erfolgsaussichten verständigt haben.