Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einige Förderprogramme vorstellen. Wir haben uns dabei auf eine kurze Auswahl der zurzeit wichtigsten und am meisten nachgefragten Subventionen festgelegt.
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3. Förderung von Existenzgründungen
Hinweis:
Neben einer kurzen Beschreibung stehen zu jedem Förderprogramm zusätzlich weiterführende Dokumente zum Download bereit. Die angegebenen Informationen beziehen sich auf Vorhaben in Thüringen bzw. in den neuen Bundesländern.
Aufgrund der erheblichen Komplexität der den Förderprogrammen zugrunde liegenden Gesetzte und Richtlinien, raten wir Ihnen vor Beginn eines förderfähigen Projektes weiteren fachlichen Rat einzuholen.
1. Investitionsförderung
– Förderung von Investitionen in das Sachanlagevermögen
– Antragsberechtigt sind gewerbliche KMU (Es sind aber viele Branchen-ausnahmen zu beachten)
– Geeignet für Investitionsvorhaben von 10 – 100 Tausend Euro
– Zuschuss ist mit einem Darlehen kombinierbar
Zuwendungshöhe: bis zu 20% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, maximal 20 Tausend Euro
– Förderung von Investitionen in das Sachanlagevermögen
– Gegenstand der Investition kann sein: Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, die Diversifikation der Produktion und die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens
– Antragsberechtigt sind das produzierende Gewerbe und bestimmte Dienstleister laut Positivliste (Zusammenstellung der förderfähigen Branchen)
– Mindestinvestitionsvolumen von 100 Tausend Euro
Zuwendungshöhe: bis zu 35% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten
– Förderung von Investitionen in das Sachanlagevermögen
– Gegenstand der Investition kann sein: Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, die Diversifikation der Produktion und die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens
– Antragsberechtigt sind Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes
Zuwendungshöhe:
– Investitionsbeginn 2009: bis zu 27,5% Zuschuss auf die Bemessungsgrundlage
– Investitionsbeginn 2010: bis zu 20% Zuschuss auf die Bemessungsgrundlage
2. Beratungsförderung
– Förderung von Coachingmaßnahmen und Beratungsleistungen
– antragsberechtigt sind Unternehmen, die bereits gegründet sind: Jungunternehmen, Bestandsunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten
– läuft zum 31.12.2020 aus
Zuwendungshöhe:
– bis zu 80% des Honorars
– Jungunternehmen (nicht länger als 2 Jahre am Markt) max. 4000 Euro
– Bestandsunternehmen max. 3000 Euro
3. Förderung von Existenzgründungen
– Förderung der Aufnahme einer selbstständigen und hauptberuflichen Tätigkeit
– Zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung
– Fördervoraussetzungen: Arbeitslosigkeit; Anspruch auf Arbeitslosengeld für noch mindestens 90 Tage; Tragfähigkeit des Existenzgründungskonzeptes; persönliche und fachliche Eignung
Zuwendungshöhe:
– 9 Monate das zuletzt gewährte Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro
– nach nochmaliger Prüfung und als Ermessenentscheidung der Agentur für Arbeit können danach weitere 6 Monate monatlich 300 gewährt werden
– Förderung des Aufbaus und der Sicherung von jungen Unternehmen
– Fördervoraussetzungen: Arbeitslos gemeldet; Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit; Stellungsnahme einer fachkundigen Stelle
Zuwendungshöhe: 600 Euro pro Monat für die Dauer von bis zu 12 Monate
– Förderung von Beratungs- und Qualifizierungsleistungen
– Fördervoraussetzungen: Beabsichtigte Existenzgründung auf der Grundlage eines Gründungskonzeptes und eines Betreuungsplanes
Zuwendungshöhe: bis zu 75% der förderfähigen Kosten, maximal 1.125 Euro
4. Technologieförderung
– Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Investitionen zur Einführung neuester Technologien, Technologietransfer und Kaltmietfreistellungen in Technologie- und Gründerzentren
– Antragsberechtigt sind gewerbliche KMU und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
– Gefördert werden vorrangig Vorhaben auf folgenden Technologiefeldern: Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Informations-, Kommunikations- und Medientechnik (einschließlich Software), neue Materialien und Werkstoffe, Optik und Optoelektronik, Produktionstechnik (einschließlich Verfahrenstechnik), Mikro- und Nanotechniken (einschließlich Systemtechniken), Biotechnologie, Medizintechnik, Umwelttechnik, Energietechnologien (incl. regenerative Energietechnik)
– Geeignet für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis zu einem Gesamtvolumen von 2 Millionen Euro.
– Bagatellgrenze von 5 Tausend Euro Zuwendungssumme
Zuwendungshöhe: bis zu 70% der anerkannten zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben