Im Rahmen der Erstellung ihrer Steuererklärung ermitteln wir die Einkünfte aus:
– Nichtselbständiger Arbeit (Arbeitnehmereinkünfte)
– Renten entsprechend dem Alterseinkünftegesetz
– Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Wohnungen, Häuser usw.)
– Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen und Kapitalanlagen)
– Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen
– Sonstigen Einnahmen (z.B. Spekulationsgewinne)
– Nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und ähnliches
Korrekte Erfassung von:
– Sonderausgaben
– Versicherungen
– Außergewöhnlichen Belastungen
– Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Eltergeld, Insolvenzgeld u.s.w.)
– Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen
– Kinderbetreuungskosten
– Vermögenswirksamen Leistungen